Neu hier? (FAQ)

Herzlich Willkommen in unserer Kirchengemeinde!

Vielleicht sind Sie zugezogen, es gab bei Ihnen eine Veränderung oder Sie haben den Glauben neu für sich entdeckt. Wir freuen uns, wenn wir Sie bei uns begrüßen dürfen!

Wir sind eine Evangelische Kirchengemeinde mitten in Esslingen, mit vielen Gesichtern, mit Angeboten für Kinder und Familien, mit Chören und Musik, mit Gottesdiensten und schönen Orten für Konzerte und zum Feiern. Der Ort und die Geschichte unserer Kirchen ist eng verbunden mit der langen Tradition der Christen in und um Esslingen. Wir freuen uns über alle, die bei uns mitmachen. Es gibt viele Aufgaben, Gruppen und Projekte, die auf Ihre Mitwirkung warten.

Falls Sie noch offene Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unser Gemeindebüro oder sprechen Sie einen unserer Pfarrer/innen an.

Ich hab da mal 'ne Frage zu...

 
 
 
 
 
 
 
 

Fragen zu Gottesdiensten, Konzerten und anderen Veranstaltungen

  • addIch möchte einen Gottesdienst besuchen.

    Wir feiern oft und gerne Gottesdienste. Immer sonntags in unseren großen drei Kirchen - speziell für Kinder parallel zum Gottesdienst in der Stadtkirche um 10:30 Uhr.

    Hier finden Sie die aktuellen Termine und Informationen.

  • addIch möchte ein Konzert in der Stadtkirche erleben.

    Die Stadtkirche St. Dionys bietet ein reichhaltiges Programm an kirchenmusikalischen Höhepunkten. 

    Alle zwei Wochen findet die Stunde der Kirchenmusik statt. 

  • addIch suche Informationen zu den nächsten Veranstaltungen.

    In unserem Veranstaltungskalender finden Sie immer die neusten aktuellen Veranstaltungen.

Fragen zu Seelsorge und Notfällen

  • addIch weiß nicht, welches Pfarramt für mich zuständig ist.

    Die Stadtkirchengemeinde ist aufgeteilt in drei Seelsorgebezirke um die drei großen Kirchen: Pfarramt Stadtkirche, Pfarramt Stadt- und Frauenkirche, sowie Pfarramt Südkirche.  

    Welchem Seelsorgebezirk Sie angehören, entnehmen Sie entweder dieser Straßenkarte, oder online auf dem Gemeindefinder der Landeskirche.

  • addEs gab einen Todesfall in meiner Familie.

    Bei einem Todesfall  sollten Sie zunächst Kontakt mit einem Bestattungsunternehmen aufnehmen. Dieses setzt sich dann wegen eines Bestattungstermins mit dem zuständigen Pfarramt in Verbindung. 

  • addIch suche einen Ansprechpartner für Seelsorge.

    Wenn Sie ein seelsorgerliches Gespräch wünschen, sprechen Sie am besten unsere Pfarrer/innen nach dem Gottesdienst, telefonisch oder per E-Mail an. Sie werden dann einen Termin vorschlagen und Zeit für Sie finden.

  • addIch suche Soforthilfe ohne Anmeldung.

    Ein offenes Ohr haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
    Diakonischen Bezirksstelle für Sie:

    Tel. 0711 34 21 570
    Berliner Straße 27
    73728 Esslingen

    Darüberhinaus gibt es:

    Telefonseelsorge (24 h)
    0800 – 111 0 111 (gebührenfrei)
    0800 – 111 0 222 (gebührenfrei)

    Kinder- und Jugendtelefon
    0800 – 111 0 333 (gebührenfrei, Mo- Fr, 15-19 Uhr)

    Für Opfer Sexuellen Missbrauchs

    KOBRA Stuttgart
    Hölderlinstr. 20
    70174 Stuttgart
    Tel. 0711 16 297 0
    beratungsstelle@kobra-ev.de

Fragen zu Kirchengebäude, Geschichte und Ausgrabungsmuseum

  • addWann ist die Stadtkirche / Frauenkirche / Südkirche / Franziskanerkirche geöffnet?

    Die Stadtkirche, die Frauenkirche und die Franziskanerkirche sind täglich von 9 bis 18 Uhr geöffnet. Treten Sie ein!

    Die Südkirche ist nur nach Vereinbarung mit dem Gemeindebüro (Tel. 0711 38 12 77) zu besichtigen.

  • addIch möchte das Ausgrabungsmuseum unter der Stadtkirche besichtigen.

    Von März bis November gibt es einmal pro Monat sonntags um 14:00 Uhr die Möglichkeit, die Stadtkirche und das Ausgrabungsmuseum zu besichtigen. Zudem werden Interessierte an jedem Mittwoch um 15 Uhr (Treffpunkt vor dem Hauptportal) durch die Ausgrabungen geführt. 

  • addIch möchte gerne eine Gruppenführung durch das Ausgrabungsmuseum unter der Stadtkirche buchen.

    Bitte wenden Sie sich wegen einer Gruppenführung an das Gemeindebüro: Tel. 0711 39 69 73 42 bzw. gemeindebuero.esslingendontospamme@gowaway.elk-wue.de

     

  • addIch möchte gerne an einer Führung durch die Kirchen der Stadtkirchengemeinde teilnehmen.

    Von März bis November gibt es einmal pro Monat sonntags um 14:00 Uhr die Möglichkeit, die Stadtkirche und das Ausgrabungsmuseum zu besichtigen. Zudem werden Interessierte an jedem Mittwoch um 15 Uhr (Treffpunkt vor dem Hauptportal) durch die Ausgrabungen geführt.

    Für die Frauenkirche bieten wir von April bis Oktober sonntags um 14:30 Uhr Führungen an.

    Führungen in der Südkirche gibt es auf Anfrage (Gemeindebüro 0711 38 12 77).

    Termine 2018

  • addIch möchte den Turm der Stadtkirche / Frauenkirche besteigen.

    Die Türme der Frauenkirche und der Stadtkirche sind jeweils am Tag des Offenen Denkmals (2. Sonntag im September) zu besichtigen.

    Darüberhinaus besteht für Gruppen die Möglichkeit, mit dem Gemeindebüro (0711 39 69 73 42) einen Termin für eine Führung auf einen der Türme zu vereinbaren.

  • addIch suche Informationen über die Geschichte der Kirchen Esslingens.

    Hier finden Sie Informationen und Kurzführer zur Stadtkirche, Frauenkirche und Südkirche.

    In unseren Kirchen können Sie umfangreichere Kirchenführer erwerben, die dort ausliegen. Sie kosten 3 Euro pro Exemplar. 

Fragen zu Taufen

  • addIch möchte mich oder mein Kind taufen lassen.

    Mit der Taufe schließt der Mensch einen Bund mit Gott. Das Wasser bei der Taufe steht für Wachstum, Fruchtbarkeit und Leben. Die Taufkerze ist ein Symbol dafür, dass der Täufling erleuchtet ist und ein Licht in der Welt sein soll.

    Wenn Sie sich oder Ihr Kind taufen lassen wollen, wenden Sie sich an eine/n unserer Pfarrer/innen oder das Gemeindebüro und vereinbaren einen Termin für ein Taufgespräch. Die Taufen selbst finden in der Regel in unserem Sonntagsgottesdienst statt.Wenden Sie sich hierfür direkt an Ihr zuständiges Pfarramt.

    Für das Pfarramt der Stadtkirche und Stadt- und Frauenkirche dürfen Sie sich an Frau Hilsenbeck wenden:

    Karin Hilsenbeck

    Sekretärin im Gemeindebüro
    Augustinerstraße 12/1
    73728 Esslingen 

    Mo - Fr 9:00 - 12:00 Uhr, Mo + Mi 14:00 - 16:00 Uhr
    Tel. 0711 - 39 69 73 42
    gemeindebuero.esslingen@elk-wue.de 

     

    Für das Pfarramt der Südkirche wenden Sie sich bitte an Frau Jüngling:

    Carola Jüngling

    Sekretärin im Gemeindebüro
    Spitalsteige 3
    73734 Esslingen 

    Di + Do 9:00 - 12:00 Uhr

    Tel. 0711 - 381277
    suedkirche-esslingen@elkw.de

  • addGibt es eine Altersbeschränkung für die Taufe?

    Das Alter spielt bei einer Taufe keine Rolle. Auch Erwachsene können sich taufen lassen. Kleinkinder sollten aus Gründen der Sicherheit mindestens drei Monate alt sein.

    Für eine Nottaufe melden Sie sich bitte in Ihrem Gemeindebüro oder sprechen direkt eine/n Pfarrer/in an.

     

  • addBrauche ich etwas für das Taufgespräch?

    Vor der Taufe findet ein Taufgespräch mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin statt. Bei diesem Treffen wird auch besprochen, wie die Taufe ablaufen soll. Bei vielen Elementen (den Liedern, den Fürbitten, der Taufkerze) können Sie die Taufe mit gestalten.

    Beim Taufgespräch brauchen Sie die Geburtsurkunde des Täuflings. Die Standesämter stellen dafür bei Geburten in der Regel eine Bescheinigung “für religiöse Zwecke” aus. Ebenso sollten sie bei erwachsenen Taufinteressenten das Familienstammbuch mitbringen. Es ist gut, wenn Sie sich mit ihrem Partner oder ihrer Partnerin oder auch mit den Taufpaten vorab besprechen, welche Fragen Sie an uns und zum Taufgottesdienst haben.

  • addMüssen die Eltern des Kindes in der Kirche sein?

    Mindestens ein Elternteil soll evangelisch sein. Ist dies nicht der Fall, kann im Gespräch mit den Pfarrer/innen geklärt werden, ob eine Taufe dennoch möglich ist. Grundsätzlich gilt: Die Taufe eines Kindes, dessen Eltern nicht der evangelischen Kirche angehören, darf nur vollzogen werden, wenn die Eltern damit einverstanden sind und Patinnen, Paten oder andere Gemeindeglieder bereit und in der Lage sind, die Verantwortung für die evangelische Erziehung des Kindes zu übernehmen. Andernfalls muss die Taufe abgelehnt werden.

  • addWie finden wir einen guten Taufspruch?

    Ein Taufspruch ist ein biblischer Spruch, der dem Täufling bei der Taufe zugesprochen wird und der ihn von da an sein Leben lang begleitet. Sie können ihn selbst auswählen oder um Vorschläge bitten. Bei der Suche nach dem passenden Spruch hilft vielleicht auch www.taufspruch.de.

  • addWer darf Taufpate oder Taufpatin werden?

    Taufpate kann werden, wer getauft und konfirmiert ist und einer christlichen Kirche (ACK) angehört. Mindestens einer oder eine Ihrer Paten oder Patinnen sollte evangelisch sein.

    Bei der Auswahl der Paten ist wichtig, zu überlegen, wer dem Täufling nahe steht, Zeit für ihn übernehmen kann. Die Patenschaft stellt eine wichtige Rolle im Leben des Täuflings dar.

    Wer aus der Kirche ausgetreten ist, hat damit auch das Recht aufgegeben, Taufpate zu sein.

  • addWieviele Paten brauche ich?

    In der Regel gibt es zwei Paten, aber es ist durchaus möglich auch nur einen Paten zu haben. Fragen Sie Ihren Pfarrer oder Ihre Pfarrerin.

  • addWas ist eine Patenbescheinigung?

    Kommt der Pate oder die Patin nicht aus der Kirchengemeinde des Täuflings, bitten wir um eine Patenbescheinigung. Diese stellt das Heimatpfarramt des Paten oder der Patin aus. Die Patenbescheinigung bestätigt die Kirchenzugehörigkeit der Patinnen und Paten.

Fragen zur Konfirmation

  • addIch möchte konfirmiert werden und mich anmelden.

    Wenden Sie sich hierfür direkt an Ihr zuständiges Pfarramt.

    Für den Seelsorgebezirk der Stadtkirche und Stadt- und Frauenkirche dürfen Sie sich an Frau Hilsenbeck wenden:

    Karin Hilsenbeck

    Sekretärin im Gemeindebüro
    Augustinerstraße 12/1
    73728 Esslingen 

    Mo - Fr 9:00 - 12:00 Uhr, Mo + Mi 14:00 - 16:00 Uhr
    Tel. 0711 - 39 69 73 42
    gemeindebuero.esslingen@elk-wue.de 

     

    Für den Seelsorgebezirk der Südkirche wenden Sie sich bitte an Frau Jüngling:

    Carola Jüngling

    Sekretärin im Gemeindebüro
    Spitalsteige 3
    73734 Esslingen 

    Di + Do 9:00 - 12:00 Uhr

    Tel. 0711 - 381277
    suedkirche-esslingen@elkw.de

Fragen zu Hochzeiten

  • addIch möchte mich und meinen Partner für die kirchliche Trauung anmelden.

    Melden Sie Ihre Trauung bitte im Gemeindebüro an und stimmen Sie den Termin und den Ort der Trauung mit dem Gemeindebüro und mit dem/der trauenden Pfarrer/in ab. 

    Für den Seelsorgebezirk der Stadtkirche und Stadt- und Frauenkirche dürfen Sie sich an Frau Hilsenbeck wenden:

    Karin Hilsenbeck

    Sekretärin im Gemeindebüro
    Augustinerstraße 12/1
    73728 Esslingen 

    Mo - Fr 9:00 - 12:00 Uhr, Mo + Mi 14:00 - 16:00 Uhr
    Tel. 0711 - 39 69 73 42
    gemeindebuero.esslingen@elk-wue.de 

     

    Für den Seelsorgebezirk der Südkirche wenden Sie sich bitte an Frau Jüngling:

    Carola Jüngling

    Sekretärin im Gemeindebüro
    Spitalsteige 3
    73734 Esslingen 

    Di + Do 9:00 - 12:00 Uhr

    Tel. 0711 - 381277
    suedkirche-esslingen@elkw.de

  • addWas bedeutet die kirchliche Trauung?

    Die kirchliche Trauung ist ein Gottesdienst, in dem sich zwei Menschen vor Zeugen und der Gemeinde das Versprechen geben, sich aus der Hand Gottes in Liebe anzunehmen und gemeinsam durch das Leben zu gehen. Damit erhalten sie für ihren gemeinsamen Lebensweg den Segen Gottes.

  • addWie läuft eine kirchliche Trauung ab?

    Haben das Paar und alle Gäste in der Kirche Platz genommen, beginnt der Gottesdienst mit Begrüßungsworten und Gesang. Nach der Predigt über den Trauspruch schließt sich die eigentliche Trauung an. Danach wird der Gottesdienst mit einem Fürbittengebet, dem Vaterunser und der Bitte um den Segen beendet. An der Ausgestaltung der Trauung können sich das Paar oder die Trauzeugen durch Auswahl der Lieder, der Musik, der Gebete und Lesungen beteiligen. Unsere Kirchenmusiker begleiten die Traugemeinde als Kantoren an der Orgel. Falls Sie besondere Musikwünsche haben, die über die Gesangbuchlieder hinausgehen, sprechen Sie bitte unsere Kirchenmusiker an und fragen Sie nach Vorschlägen und entsprechenden Angeboten. Gut ist es, sich rechtzeitig mit den Kirchenmusikern abzustimmen, denn sie haben die musikalische Leitung des Traugottesdienstes.

  • addWie lauten die formalen Voraussetzungen für eine kirchliche Trauung?
    1. Beide Ehepartner wünschen eine kirchliche Trauung.
    2. Mindestens einer der Ehepartner gehört der evangelischen Kirche an.
    3. Es bestehen keine gravierenden seelsorgerlichen Bedenken gegen das Zustandekommen der Ehe und den Umgang der Ehepartner miteinander.
    4. Die standesamtliche Eheschließung des Paares ist in Deutschland vor der Trauung nachweislich vollzogen.
  • addWas benötigen wir für das Traugespräch?

    Bei dem Traugespräch geht es zunächst um Sie als Paar. Dann geht es um die Abstimmung der Gestaltung des Gottesdienstes (Auswahl eines Trauspruches, der Lieder und Musik, der Blumen in der Kirche). Bringen Sie bitte eine Bestätigung mit, dass die Trauung beim Standesamt angemeldet ist (wird vom Standesamt ausgestellt) bzw. ein Heiratsurkunde, wenn die Trauung auf dem Standesamt bereits stattgefunden hat.

  • addWie finden wir einen passenden Trauspruch?

    Der Trauspruch soll zu Ihrem Leben passen. Vielleicht haben Sie schon eine Bibelstelle gefunden. Falls  Sie noch suchen, können Sie sich z.B. unter www.trauspruch.de informieren.

  • addMüssen wir vor der kirchlichen Hochzeit standesamtlich heiraten?

    Ja, die kirchliche Trauung findet nach der standesamtlichen Trauung statt. Die Ehe ist nach evangelischem Verständnis kein Sakrament. Sie ist ein Gottesdienst anlässlich der standesamtlichen Trauung.

Fragen zu Bestattungen

  • addEs gab einen Todesfall in meiner Familie.

    Bei einem Todesfall  sollten Sie zunächst Kontakt mit einem Bestattungsunternehmen aufnehmen. Dieses setzt sich dann wegen eines Bestattungstermins mit dem zuständigen Pfarramt in Verbindung. 

    Für den Seelsorgebezirk der Stadtkirche und Stadt- und Frauenkirche dürfen Sie sich an Frau Hilsenbeck wenden:

    Karin Hilsenbeck

    Sekretärin im Gemeindebüro
    Augustinerstraße 12/1
    73728 Esslingen 

    Mo - Fr 9:00 - 12:00 Uhr, Mo + Mi 14:00 - 16:00 Uhr
    Tel. 0711 - 39 69 73 42
    gemeindebuero.esslingen@elk-wue.de 

     

    Für den Seelsorgebezirk der Südkirche wenden Sie sich bitte an Frau Jüngling:

    Carola Jüngling

    Sekretärin im Gemeindebüro
    Spitalsteige 3
    73734 Esslingen 

    Di + Do 9:00 - 12:00 Uhr

    Tel. 0711 - 381277
    suedkirche-esslingen@elkw.de

  • addWarum kirchlich beerdigen?

    Die Erfahrung des Sterbens ist Teil des Lebens. Bei der kirchlichen Bestattung geleitet die Gemeinde ihre verstorbenen Glieder zur letzten Ruhe und befiehlt sie der Gnade Gottes. Die Gemeinde begleitet die Sterbenden und trauert mit den Hinterbliebenen.

  • addWer entscheidet, wie ein verstorbener Angehöriger bestattet wird?

    Oft äußern Menschen Wünsche hinsichtlich ihrer Beerdigung. Diese Wünsche sollten nach Möglichkeit auch respektiert werden. Wenn die Bestattungsform im Testament erwähnt ist, müssen Sie sich als Angehörige daran halten. Wenn keine Wünsche geäußert wurden, entscheiden die nächsten Verwandten.

  • addKann jemand, der nicht in der Kirche war, kirchlich bestattet werden?

    Wer aus der Kirche austritt, erklärt damit auch, auf eine kirchliche Trauerfeier zu verzichten. Stattdessen kann ein Redner oder eine Rednerin eine Trauerfeier durchführen. Die Kosten müssen Sie selbst bezahlen, und die Bestattung gilt dann nicht als kirchliche Bestattung. Wenn Sie als Angehörige Trost suchen, können Sie sich selbstverständlich an Ihre Kirchengemeinde wenden.

  • addWozu dient das Trauergespräch?

    Das Trauergespräch dient zum einen der seelsorgerlichen Begleitung der Trauernden, zum anderen zu einem Gespräch über den Verstorbenen, sein Leben und was für ein Mensch er gewesen ist. In dem Gespräch wird abgestimmt,  in welcher Form die Trauerfeier und die kirchliche Bestattung erfolgen soll.

  • addWie läuft die Trauerfeier und die kirchliche Bestattung ab?

    Die kirchliche Bestattung ist eine gottesdienstliche Handlung. Der eigentlichen Bestattung geht in der Regel eine Trauerfeier in der Aussegnungshalle oder Kirche voraus, die Raum und Zeit bietet, gemeinsam Abschied von dem Verstorbenen zu nehmen und ihn oder sie zur “letzten Ruhe” zu geleiten.

    In der Ansprache spricht der Pfarrer oder die Pfarrerin über das Leben des Verstorbenen, aber auch über die christliche Hoffnung, die mit dem Tod verbunden ist.

    Gibt es eine Erdbestattung, findet in der Regel direkt im Anschluss an die Trauerfeier die Beisetzung auf einem Friedhof statt, wobei der Pfarrer/die Pfarrerin noch einen Segen spricht. Bei einer Feuerbestattung findet die Beisetzung der Urne später statt. Auch diese kann durch einen Pfarrer/eine Pfarrerin begleitet werden.

  • addWelche Friedhöfe gehören zur Stadtkirchengemeinde Esslingen?

    Zur Stadtkirchengemeinde gehören der Ebershaldenfriedhof und der Pliensaufriedhof.

Fragen zur Kirchenmitgliedschaft, Eintritt, Austritt und Umzug

  • addIch weiß nicht, welches Pfarramt für mich zuständig ist.

    Die Stadtkirchengemeinde ist aufgeteilt in drei Seelsorgebezirke um die drei großen Kirchen: Pfarramt Stadtkirche, Pfarramt Stadt- und Frauenkirche, sowie Pfarramt Südkirche.  

    Welchem Seelsorgebezirk Sie angehören, entnehmen Sie entweder dieser Straßenkarte, oder online auf dem Gemeindefinder der Landeskirche.

  • addIch möchte unverbindlich und ohne Voranmeldung mit jemandem von der Kirche sprechen.

    Dafür haben wir die Kontaktstelle Kirche eingerichtet:

    • samstags von 10 – 12 Uhr
    • in der Evangelischen Stadtkirche Esslingen
    • Gespräch
    • Information
    • Kircheneintritt
    • unverbindlich und ohne Voranmeldung
    • in der Regel durch Pfarrerinnen und Pfarrer im Ruhestand besetzt
    • ein Angebot des Evangelischen Kirchenbezirks Esslingen

    Ansprechpartnerin ist Citypfarrerin Cornelia Krause, Tel. 0711 – 38 12 77, Cornelia.Krause@elkw.de

  • addWas geschieht mit dem Geld meiner Kirchensteuer?

    Die Kirche ist eine Solidargemeinschaft – nicht nur für sich selbst, sondern auch für andere.

    In der Kirchensteuer wird diese verbindliche Gemeinschaft ausgedrückt als ein wichtiger Beitrag für die Gesellschaft. Das Geld versickert nicht "irgendwo in dunklen Kanälen". Es arbeitet vielmehr ganz konkret für die Menschen in den Kirchenbezirken. Hauptaufgabe der Kirche ist und bleibt die Verkündigung. Weil wir von Gottes Liebe nicht nur in Worten, sondern auch in Taten erzählen, haben die Kirchengemeinden und Kirchenbezirke viele Aufgaben übernommen. Die Kirchensteuer trägt dazu bei, dass diese Aufgaben erfüllt werden können.

    Selbstverständlich werden sowohl die Landeskirche als auch die Kirchengemeinden sowie ihre Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung geprüft. Diese Aufgabe nimmt das Rechnungsprüfamt wahr.

  • addIch möchte wieder in die Evangelische Kirche eintreten.

    Wenn Sie in die Evangelische Kirche eintreten wollen, können Sie

    • sich an die telefonische Kirchen(wieder)eintrittsstelle der Evangelischen Landeskirche unter der kostenlosen Rufnummer 0800-813 813 8 wenden. Oder online:  https://www.elk-wue.de/service/kirchenwiedereintritt/ 
    • sich an den für Ihren Wohnort zuständigen Pfarrer bzw. Pfarrerin wenden.
    • mit Citypfarrerin Cornelia Krause, Tel. 0171-699 74 86, Mail Cornelia.Krause@elkw.de Kontakt aufnehmen.
    • unverbindlich und ohne Voranmeldung mit einem der Pfarrer sprechen, die in der Regel samstags zwischen 10 und 12 Uhr in der Stadtkirche Esslingen anwesend sind. Dort können Sie auch spontan und direkt in die Kirche eintreten, es genügt der Personalausweis und gegebenenfalls ein Kirchenaustrittsformular aus einer bisherigen Religionsgemeinschaft. Link Kontaktstelle Kirche.

    Sie sind willkommen.

  • addIch möchte aus der Kirche austreten.

    Um aus der Kirche auszutreten, müssen Sie auf dem Standesamt (Rathausplatz 2, 73728 Esslingen) den Austritt erklären. Es wird eine Gebühr in Höhe von 30 Euro erhoben.

    Ein Kirchenaustritt ändert nichts an der Gültigkeit Ihrer Taufe. Sie können daher jederzeit wieder in unsere Kirche eintreten.

    Sollten Sie einen Austritt aus Gründen der Kirchensteuer erwägen, so bedenken Sie bitte, dass die Kirchensteuer nur 8 % Ihrer Einkommensteuer (nicht Ihres Einkommens) beträgt. Mit diesem Geld finanzieren Sie soziale Dienste wie Seelsorge, Flüchtlingsarbeit, diakonische Angebote mit.

    Wenn Sie unzufrieden sind mit der Kirche, unserer Gemeinde, Ihren Pfarrer/innen, sprechen Sie uns an, kritisieren Sie uns, diskutieren Sie mit uns. Wir möchten Sie nicht verlieren!